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Es gilt:

Niemals trifft Sie eine Schuld – egal, was Sie getan, gesagt, nicht getan, nicht gesagt haben.

Immer hat der Vergewaltiger die alleinige Schuld – die Verantwortung für die Tat liegt allein bei ihm!

Jede Ihrer Reaktionen ist angemessen und richtig!

Eine Vergewaltigung ist der massivste Angriff gegen das Selbstbestimmungsrecht und die Würde der Frau. Ein derart bedrohliches Erlebnis kann zu einer lang anhaltenden Traumatisierung führen und eine Frau auf vielen Ebenen betreffen: körperlich, seelisch, in ihrem Selbstvertrauen und in ihrem Vertrauen in andere, in ihrer Sexualität und ihrem psychischen Gleichgewicht.

In der Hirnforschung wurden wesentliche Erkenntnisse über die Verarbeitung von traumatischen Erfahrungen im Gehirn gewonnen. Das Wissen über Entstehung, Folgen und Phasen eines Traumas hilft gegen die Ohnmacht nach einer Vergewaltigung. Eine Fachberatungsstelle wie der Notruf informiert Sie über diese wissenschaftlichen Erkenntnisse und bietet im Rahmen der Krisenintervention die Arbeit mit Ihren persönlichen Ressourcen sowie stabilisierende Methoden und Übungen an.

Unsere Broschüre

Vergewaltigt, was tun?
Zum Download anklicken. (1,1 MB)

Unsere ausführliche Broschüre „Vergewaltigt – Was tun?“ ist ein Wegweiser mit hilfreichen Informationen für vergewaltigte Frauen und ihre Angehörigen bzw. Unterstützer*innen sowie für Mitarbeiter*innen aus anderen Institutionen.

Sie können die Broschüre downloaden oder bei uns bestellen. Wir schicken Ihnen gerne ein Exemplar zu.

 

Gedächtnisprotokoll

Wenn Sie sich nach einem sexuellen Übergriff noch nicht sicher sind, ob Sie Anzeige erstatten wollen, sollten Sie möglichst bald ein Gedächtnisprotokoll erstellen. Letztlich kann im Falle einer späteren Anzeigeerstattung jede Information und jedes kleine Randdetail hilfreich und wichtig sein. Sie sollten daher versuchen, die Ereignisse so detailliert und umfassend wie möglich mit Ihren eigenen Worten aufzuschreiben. Unsere Handreichung für ein Gedächtnisprotokoll (Download) hilft Ihnen bei der Formulierung.

Anonyme Spurensicherung (ASS)

Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie Anzeige erstatten wollen? Seit Juli 2011 gibt es in Köln die Möglichkeit der Anonymen Spurensicherung (ASS). Sie hilft dabei, wenn Sie die Polizei direkt nach einer Vergewaltigung noch nicht einschalten wollen, aber eine spätere Anzeige in Betracht ziehen. Ausführliche Informationen zur ASS.

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Seien Sie freundlich und geduldig mit sich selbst und lassen Sie sich – weder von sich selbst noch von anderen – unter Druck setzen. Auch der Heilungsprozess ist vielschichtig und dauert bei jeder Frau unterschiedlich lange. Nehmen und geben Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Nicht nur körperliche Wunden müssen heilen, sondern auch die Verletzungen auf seelischer Ebene.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Seit dem 1. Januar 2017 haben sogenannte „besonders schutzbedürftige Verletzte“ einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens – die sogenannte psychosoziale Prozessbegleitung. Ausführliche Informationen (z.B. wer hat Anspruch? Kosten? Adressen?) dazu finden Sie hier: BMJV: Psychosoziale Prozessbegleitung.