Diese Pressemitteilung haben wir eben erhalten und ich will sie gerne weitergeben:
Am 13.03.2013 hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages dem Gesetzesentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) zugestimmt. Mit dem Gesetz werden die Rechte der Opfer sexualisierter Gewalt deutlich gestärkt und den Belangen minderjähriger Opfer wird noch besser Rechnung getragen. Dies umfasst die Vermeidung von Mehrfachvernehmungen der Opfer sowie der Möglichkeit der kostenlosen Beratung und Vertretung durch einen Anwalt. Die strafrechtliche Verjährungsfrist bei Missbrauchsvergehen soll künftig erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen. Die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche sollen künftig erst nach 30 Jahren statt bisher schon nach drei Jahren verjähren.
Donnerstag, 21.3.2013